Schmutzwassergebühr

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Zell (Mosel)

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Allgemein

Die Schmutzwassergebühr wird auf der Grundlage kommunaler Satzungen erhoben. Die Höhe ist lokal unterschiedlich und dient zur Deckung der laufenden Kosten der Abwasserableitung und Reinigung.

Die Bemessung der Schmutzwassergebühr erfolgt nach der Schmutzwassermenge, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage gelangt. 


Absetzung wegen landwirtschaftlicher Nutzung

Für Zwecke der Viehhaltung, der Pflanzenschutzspritzung oder des Weinbaus benötigtes Frischwasser, welches nicht der Kanalisation zugeführt wird, können pauschale Absetzungen beantragt werden. Absetzungsanträge können vom Gebührenschuldner nur bis 31. Januar des folgenden Jahres (Ausschlussfrist) gestellt werden.


Mitteilung von Zwischenzählerständen

Damit die Absetzungs- bzw. Zuschlagsmengen bei der Schmutzwassergebührenberechnung Berücksichtigung finden können, sind die Zwischenzählerstände des abgelaufenen Jahres dem Abwasserwerk der Verbandsgemeinde bis zum 31. Januar des folgenden Jahres nachzuweisen. Diese Mitteilung kann auch online erfolgen.