Festzuggenehmigung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

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Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Bei jedem Festzug handelt es sich um eine übermäßige Benutzung von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen und Flächen.

Für diese übermäßige Benutzung bedarf es der Erlaubnis der Straßenverkehrsbehörde nach den Maßgaben des § 29 StVO.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr sieht einen Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro bis 767,-- Euro vor. Ggf. fallen noch Sondernutzungsgebühren nach kommunalen Sondernutzungsgebührensatzungen an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antragsteller muss mindestens zwei Wochen vor Beginn des Festzugs die Festzuggenehmigung schriftlich beantragen (kein verbindlicher Formvordruck).

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