Personalausweis Informationserteilung
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde KaiserseschZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
An wen muss ich mich wenden?
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine.
Welche Gebühren fallen an?
Keine.