Personalausweis Informationserteilung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.

An wen muss ich mich wenden?

An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.

Voraussetzungen

Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine.

Welche Gebühren fallen an?

Keine.

Was sollte ich noch wissen?