Werbeanlagen - Bauantrag
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde UlmenZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Anträge / Formulare
- Bauantrag, 1 fach
- Baubeschreibung, 2 fach
- Flächenberechnung, 2fach
- amtlicher Lageplan, 2fach
- Bauzeichnungen (Ansichten), 2fach
- gfs. Standsicherheitsnachweis auf Anforderung, 2fach
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)