Straßensperrungen

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Ulmen

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Aufgrund von Gefahrenbereichen, Baustellen oder Veranstaltungen kann es zu zeitweisen Abgrenzungen von Verkehrsflächen kommen. Diese Absperrungen werden verkehrsrechtlich angeordnet und beispielsweise von der Polizei aufgestellt. Um die Verkehrsbehinderung so gering wie möglich zu halten, können Umleitungen eingerichtet werden.