Kampfhund: Änderung von Halterdaten melden

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Im Falle eines Umzuges sind Sie dazu verpflichtet, den Hund bei der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnortes zu melden. 

Sollte sich der Besitzer des Hundes ändern, dann müssen Sie dessen Name sowie Anschrift der zuständigen Behörde melden.

Zuständige Stelle

Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung als örtliche Ordnungsbehörde

Voraussetzungen

Ihnen muss eine Haltungserlaubnis vorliegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Halten Sie Ihre bisherige Halterdaten, sowie die Haltungserlaubnis bereit
  • Bei Umzug: Ihre neue Anschrift bereithalten
  • Bei Halterwechsel: Sie benötigen den Namen und die Anschrift des neuen Halters

Welche Fristen muss ich beachten?

Neue Halterdaten sind unverzüglich der zuständigen Behörde zu melden.