Saisonkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Sie können bei der Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum pro Jahr ein Saisonkennzeichen beantragen. Das ist der Nutzungszeitraum, in dem Sie jedes Jahr mit Ihrem Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen können. Ein Saisonkennzeichen dient der Identifizierung der Halterin oder des Halters sowie der Erkennbarkeit des Betriebszeitraums.

Sie können diese Möglichkeit nutzen, wenn Sie zum Beispiel ein Motorrad, ein Cabrio oder ein Wohnmobil besitzen.

Bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs legen Sie einmalig den Betriebszeitraum fest, in dem Sie das Fahrzeug in jedem Jahr benutzen möchten. Vorab müssen Sie eine dem Betriebszeitraum entsprechende Kfz-Versicherung abschließen. Der Betriebszeitraum kann zwischen 2 und 11 volle Monate im Jahr umfassen.

Außerhalb des Betriebszeitraums dürfen Sie das Fahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen fahren und müssen es abseits von öffentlichen Straßen und Plätzen, zum Beispiel auf einem privaten Stellplatz abstellen. Der Betriebszeitraum ist am rechten Rand des Kennzeichens als Bruchzahl aufgeführt. "05/11" bedeutet beispielsweise, dass Sie das Fahrzeug von Mai bis November benutzen dürfen.

Sie beantragen die Zulassung persönlich oder online mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz.

Sie müssen die Schilder selbst prägen lassen.

Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.

Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.

Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.

Hinweis:

Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.

Auch der Wechsel von einer "normalen" Zulassung zu einem Saisonkennzeichen ist möglich.

Das Saisonkennzeichen kann auch zugeteilt werden, wenn jemand von der Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist.

Verfahrensablauf

Bei der persönlichen Beantragung:

Wenn Sie Ihr Fahrzeug bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde für einen bestimmten Zeitraum anmelden, erhalten Sie sofort eine Kennzeichenkombination mit Angabe des Saisonzeitraums zugeteilt.

Mit dieser Zuteilung:

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder fertigen
  • lassen Sie die Plaketten von der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern anbringen
  • bringen Sie die Kennzeichenschilder fest an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug an

Bei der Online-Beantragung:

Über das i-Kfz-Portal beantragen Sie ein Saisonkennzeichen. Dafür ist die Eingabe einer elektronischen Versicherungsnummer (eVB) mit dem gewünschten Betriebszeitraum notwendig.

Die Zuteilung eines Saisonkennzeichens zu Ihrem Fahrzeug wird:

  • direkt ins Zentrale Fahrzeugregister eingetragen
  • an die Versicherung gemeldet
  • als Bescheid per Mail oder per Download an Sie übermittelt

Anschließend

  • lassen Sie die Kennzeichenschilder prägen
  • bringen Sie die Plaketten der Zulassungsbehörde auf den Kennzeichenschildern an
  • befestigen Sie diese an den vorgesehenen Stellen am Fahrzeug

Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:

Die hierbei geltenden Regelungen sind zu beachten. Durch Klicken auf den oben hinterlegten jeweiligen Link werden weitere Informationen angezeigt.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Welche Unterlagen werden benötigt?

Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Bei einer Neuzulassung/Erstzulassung mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlagen für die Zulassung erforderlich:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II und Datenbestätigung (COC) im Original
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gültige Ausweispapiere der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der Meldebehörde des Wohnorts,; Führerschein und ähnliche Dokumente werden nicht anerkannt!). Ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Bankeinzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer (muss bei Zulassung durch einen Dritten bzw. bei abweichendem Kontoinhaber schriftlich vorgelegt werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.)
  • Falls nach dem Kauf Änderungen am Fahrzeug vorgenommen wurden, die abnahmepflichtig sind (z. B. Alu-Felgen, Spoiler, Standheizung etc.), ist das Fahrzeug vor der Zulassung durch einen amtlichen anerkannten Sachverständigen (z. B. TÜV-Gutachter) zu prüfen. Die von ihm über die Prüfung (Abnahme) ausgestellte Bescheinigung ist bei der Zulassung mit vorzulegen benötigen Sie für die Zulassung des Kraftfahrzeugs die vorherige Abnahme.
  • Wenn Sie einen Dritten mit der Zulassung beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument (im Original) bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Zusätzlich bei Firmen:

  • Auszug aus dem Gewerbe- bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist) sowie dessen/deren Vollmacht

bei Vereinen: 

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern: 

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile
  • deren Ausweise.

bei eingeführten Fahrzeugen für die noch keine ZB II erteilt wurde: 

  • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder Datenbestätigung
  • (Sofern nur eine EG-Übereinstimmungserklärung vorliegt, ist zusätzlich als Nachweis der Verfügungsberechtigung der Kaufvertrag bzw. die Rechnung jeweils im Original vorzulegen)
  • den Kaufvertrag / die Rechnung
  • Versicherungsbestätigung


Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter bei vorheriger Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlagen für die Zulassung erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung der Meldebehörde des Wohnorts, ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
  • Zulassungsbescheinigung II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
  • Zulassungsbescheinigung I (Fahrzeugschein)
  • amtliche Kennzeichen bei zugelassenen Fahrzeugen
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

zusätzlich bei Beantragung:

  • durch Vertreter:
        Wenn Sie einen Dritten beauftragen, benötigt dieser eine schriftliche Vollmacht von Ihnen; außerdem muss er Ihr Personaldokument bei der Zulassungsstelle vorlegen. Er selbst muss das für ihn zutreffende Personaldokument dabei haben, um sich zu auszuweisen.
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
        Handelsregisterauszug (Nachweis der Anschrift erforderlich), Gewerbeanmeldung (Nachweis der Anschrift erforderlich), Vollmacht des Geschäftsführers oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers
  • für Vereine:
        Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden; Satzung des Vereins und Protokoll der letzten Jahreshauptversammlung mit Vorstandswahlen.
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
        komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag); Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)


Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter bei vorheriger Zulassung im selben Zulassungsbezirk mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlagen für die Zulassung erforderlich:

gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung

  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn ein neues Kennzeichen erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung


Bei einer Wiederzulassung einer außer Betrieb gesetzen Kfz mit einem Saisonkennzeichen sind nachfolgende Unterlafe für die Zulassung erforderlich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebescheinigung
  • eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die technischen Daten des Fahrzeugs (EG-Übereinstimmungsbe­scheinigung (CoC-Papier), Datenbestätigung, Bescheinigung über eine Einzelge­nehmigung), wenn . die Außerbetriebsetzung länger als sieben Jahre zurückliegt
  • Ist keines dieser Papiere mehr vorhanden, ist die Vorlage eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines benannten Technischen Dienstes erforderlich; dies gilt auch, wenn das das Fahrzeug nach der Abmeldung (Außerbetriebsetzung) verändert wurde
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • bisherige(s) Kennzeichenschild(er) (wenn das bisherige Kennzeichen reserviert wurde und erneut zugeteilt werden soll)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung (HU),
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)

bei Firmen:

  • zusätzlich Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug

bei Vereinen:

  • zusätzlich Vereinsregisterauszug und Ausweis der verantwortlichen unterschriftsberechtigten Person/en (Vorstand)

bei minderjährigen Fahrzeughaltern:

  • zusätzlich Einverständniserklärung beider Elternteile oder Erziehungsberechtigten (ggf. Sorgerechtsurteil) und deren Personalausweis/Reisepass mit Meldebescheinigung


Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.

Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell


  • Sie müssen persönlich erscheinen, können sich aber durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen.


  • Die Gebühren entsprechen in Höhe der Gebühren des jeweiligen Zulassungsvorganges:

           Bei einer Neuzulassung/Erstzulassung mit einem Saisonkennzeichen beträgt die Gebühr:                                                               ab 31,50 € aufwärts

           Bei einer Umschreibung mit Halterwechsel bei vorheriger Zulassung in einem anderen Zulassungsbezirk beträgt die Gebühr: ab 30,20 € aufwärts

           Bei einer Umschreibung auf einen anderen Halter bei vorheriger Zulassung im selben Zulassungsbezirk beträgt die Gebühr:   ab 29,50 € aufwärts

           Bei einer Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz mit einem Saisonkennzeichen beträgt die Gebühr:                        ab 26,70 € aufwärts