Als berechtigte Person Fahrzeugregisterauskunft (Halterauskunft) beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Formlar Halteranfrage, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsanfrage

Erläuterung zum Antrag:

Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf. Bitte senden Sie das Antragsformular aus dem Downloadservice entweder per Fax, oder über den Postweg an die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein

  • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligte die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen

  • Ihre Garage ist zugeparkt und sie möchten das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen einer einfachen Fahrzeugregisterauskunft erhalten sie Auskunft über bestimmte gespeicherte Fahrzeug- und Halterdaten. Sie müssen darlegen, dass sie diese zur Geltendmachung, Sicherung und Vollstreckung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen. Auch für eine private Klage wegen Verkehrsverstößen kann ein berechtigtes Interesse bestehen. Gegebenenfalls sind hierfür Nachweise zu erbringen.

Im Rahmen einer erweiterten Fahrzeugregisterauskunft erhalten Sie in besonderen Fällen Auskünfte über weitere Fahrzeug- und Halterdaten. Hierfür müssen besondere Gründe mit Nachweisen belegt werden. 

Ein Schadensereignis, für das Sie eine Fahrzeugregisterauskunft benötigen, kann sowohl durch eine aktive oder passive Teilnahme am Straßenverkehr (Täter, Schädiger, Opfer, Geschädigter und so weiter) eintreten. Es genügt ein mittelbarer Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr. Die Teilnahme muss jedoch einen Bezug zum straßenverkehrsrechtlichen Geschehen haben. Das trifft besonders zu, wenn das Fahrzeug gefahren wird. Eine Teilnahme am Straßenverkehr kann aber auch vorliegen, wenn das Kraftfahrzeug geparkt ist. Der Gebrauch des Kraftfahrzeugs muss sich auch nicht unbedingt im öffentlichen Straßenraum abspielen. Es genügt, wenn das Fahrzeug auf einem Privatparkplatz oder in einer Garage steht. Dort kann es einen Schaden verursachen oder selbst beschädigt werden. Auch können durch den Gebrauch des Fahrzeugs die Rechte anderer verletzt werden (zum Beispiel Eigentum, Besitz am Grundstück). 

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell


Aus rechtlichen Gründen können Sie Auskünfte über Halter bzw. deren Fahrzeuge nur dann bekommen, wenn Sie schriftlich ein berechtigtes Interesse an der Herausgabe der Daten begründen. Ein berechtigtes Interesse kann z.B. sein:

  • nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligten die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen des Unfallgegners
  • Ihre Garage ist zugeparkt. Sie wollen das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zu Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter.

An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell

Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Für Anfragen von Fahrzeugen aus dem Zulassungsbereich der Kreisverwaltung Cochem-Zell ist der schriftliche Antrag ausschließlich an die Zulassungsstelle in Cochem zu richten.

Dem Antrag ist eine Kopie des Personalausweises des Antragstellers beizufügen.

Welche Gebühren fallen an?

variabel

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell


  • Die Gebühr in Höhe von 5,10 Euro ist bei persönlicher Vorsprache direkt zu zahlen, bei Auskunftserteilung auf dem Postweg wird die Gebühr mit dem Antwortschreiben in Rechnung gestellt.
  • Die Gebühr ist auch bei Ablehnung des Auskunftsersuchens zu zahlen

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Formlar Halteranfrage, Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungsanfrage

Erläuterung zum Antrag:

Sie müssen in jedem Fall ein berechtigtes Interesse an der Auskunft haben und dies in einem schriftlichen Antrag begründen. Die Zulassungsstelle entscheidet dann, ob die Auskunft erteilt werden darf. Bitte senden Sie das Antragsformular aus dem Downloadservice entweder per Fax, oder über den Postweg an die Zulassungsbehörde der Kreisverwaltung Cochem-Zell.

Ein berechtigtes Interesse kann zum Beispiel sein

  • Nach einem Unfall wurden zwischen den Beteiligte die Personendaten ausgetauscht und Sie wollen diese Angaben überprüfen. Oder der Halter ist Ihnen nicht bekannt, Sie haben aber das Kennzeichen

  • Ihre Garage ist zugeparkt und sie möchten das Fahrzeug abschleppen lassen und benötigen die Daten zur Geltendmachung der Kostenerstattung gegenüber dem Halter