Ausfuhrkennzeichen für Fahrzeuge beantragen

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Formular Empfangsberechtigung

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie ein Fahrzeug ins Ausland überführen wollen, benötigen Sie manchmal ein Ausfuhrkennzeichen. Dies gilt in folgenden Fällen:

  • Ihr Fahrzeug ist
    • zulassungspflichtig, wurde aber außer Betrieb gesetzt
    • zulassungsfrei und kennzeichenpflichtig ist, aber noch ohne Kennzeichen

Dies gilt unabhängig davon, ob Sie Ihr Fahrzeug

  • aus eigener Triebkraft oder
  • als Anhänger ins Ausland überführen möchten.   

Mit dem Ausfuhrkennzeichen erhalten Sie Fahrzeugdokumente und auf Wunsch einen internationalen Zulassungsschein. Das Ausfuhrkennzeichen ist zeitlich auf maximal ein Jahr begrenzt und das Fahrzeug benötigt in diesem Zeitraum eine gültige Hauptuntersuchung. Beides ist zeitlich begrenzt für die Überführung des Fahrzeugs gültig.

Sie erhalten das Ausfuhrkennzeichens bei Ihrer örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin
  • Bei Wohnsitz im Ausland
    Benennung eines / einer Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland
    (Formular am Ende dieser Seite)

An wen muss ich mich wenden?

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  • Kfz-Zulassungsstelle Cochem, Endertplatz 2, 56812 Cochem
  • Kfz-Zulassungsaußenstelle Zell, Corray 1, 56856 Zell


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Ihr Fahrzeug, die Versicherung ist auf ein Jahr befristet
  • Nachweis, dass das Fahrzeug für den Straßenverkehr tauglich ist:
    •  gültige Prüfplakette durch absolvierte Hauptuntersuchung (HU)
    •  gegebenenfalls Abgasuntersuchung (AU)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I, auch als Fahrzeugschein bekannt
  • gegebenenfalls einen Internationalen Zulassungsschein für Ihr Fahrzeug
Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell
  • Soll das Fahrzeug von einer Firma exportiert werden ist ein Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung der Zulassungsbehörde vorzulegen
  • Zwecks Abbuchung der fälligen Kfz-Steuer ist ein Kontonachweis vorzulegen. Die Steuer wird für den Gesamtzeitraum, mindestens aber für 1 Monat erhoben. Die Festsetzung erfolgt durch das zuständige Hauptzollamt.
  • Sollten Sie kein Konto zum Einzug der Kfz-Steuer haben, wenden Sie sich bitte zunächst an das für die Verwaltung der Kfz-Steuer zuständige Hauptzollamt Koblenz, Schloss Hauptgebäude, 56068 Koblenz, (Tel.: 0261/97367257)
  • Bei der Zulassungsbehörde Cochem als auch der Zulassungsaußenstelle ist das Fahrzeug zur Identifizierung, aber auch zur Durchführung einer Sichtkontrolle hinsichtlich des Fahrzeugzustandes vorzuführen


  • Bei Wohnsitz im Ausland 
    Benennung eines / einer Empfangsberechtigten mit Wohnsitz in Deutschland
    (Formular am Ende dieser Seite)

Welche Gebühren fallen an?

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  • 34,60 Euro
  • Die Gebühr erhöht sich um 15,30 Euro, wenn der Abruf der Fahrzeugdaten beim Kraftfahrt-Bundesamt nicht möglich ist und die Fahrzeugdaten im örtlichen Fahrzeugregister nicht verfügbar sind. Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an.

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Was sollte ich noch wissen?

Sie benötigen in folgenden Fällen kein Ausfuhrkennzeichen:

  • Ihr Fahrzeug besitzt eine gültige Zulassung
  • es handelt sich um ein zulassungsfreies und kennzeichenpflichtiges Fahrzeug, dem ein Kennzeichen zugeteilt wurde    

Falls Sie Ihr Fahrzeug in einen Staat außerhalb der Europäischen Union (EU) überführen möchten, benötigen Sie zusätzlich einen internationalen Fahrzeugschein, den Sie separat beantragen können.