Straßenreinigung durch öffentliche Institutionen durchführen
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde Zell (Mosel)Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Die Pflicht zur Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde festgelegt. Gemeinden können die Verantwortung zur Reinigung der Straßen den Anliegern übertragen. Alternativ kann die Gemeinde die Straßen selbst reinigen und die damit verbundenen Kosten auf Sie als Anlieger umlegen.