Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit befristeter Geltungsdauer
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellAnträge / Formulare
Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (FzF) wird für längstens fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Inhabers bis zu fünf Jahre verlängert werden.
Achtung: Wird der Antrag nach Ablauf der Geltungsdauer der FzF gestellt, ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Es ist die Erteilung einer neuen FzF zu beantragen.
Verfahrensablauf
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell.
Termine nur nach vorheriger Vereinbarung über Online-Termin.
Voraussetzungen
- geistige und körperliche Eignung
- Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- persönliche Zuverlässigkeit
- nach Vollendung des 60. Lebensjahres zusätzlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit
Welche Unterlagen werden benötigt?
- amtlicher Nachweis über Ort und Tag der Geburt (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
- ggf. aktuelle Meldebescheinigung
- EU-/EWR-Führerschein
- Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Leistungsbeschreibung im Hessenfinder)
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das Sehvermögen
- Nachweis der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit (bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
- Karteikartenabschrift, sofern der letzte Führerschein nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt den Fahrgastbeförderungsschein beantragen, ausgestellt wurde
- 2-jähriger Besitz einer Pkw-Fahrerlaubnis innerhalb der letzten 5 Jahre. Der Besitz kann durch einen deutschen, EU- oder EWR-Führerschein oder einer entsprechenden Fahrerlaubnis eines Staates nach Anlage 11 zur Fahrerlaubnis-Verordnung eines Privilegierten Staates nachgewiesen werden. Sollten Sie mindestens 1 Jahr, aber weniger als 2 Jahre über einen solchen Führerschein verfügen oder noch keine 21 Jahre alt sein, bedarf es einer Ausnahmegenehmigung. Hierzu wird eine Bescheinigung der Hilfsorganisation über ihr Einsatzgebiet benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
<p>Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).</p>Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Bei der Kreisverwaltung Cochem-Zell muss der Antrag mindestens 3 Wochen vor Fristablauf gestellt werden.