Busführerschein (Klasse D/DE/D1/D1E)

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Anträge / Formulare

Spezielle Hinweise für - Kreis Cochem-Zell

Antrag Busführerschein

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung


Für die Antragstellung ist die persönliche Vorsprache bei der Führerscheinstelle erforderlich. Darüber hinaus muss bei allen Busfahrern ein Führungszeugnis bei der für Sie zuständigen Verwaltung beantragt werden.

Die D Klassen werden für 5 Jahre erteilt, danach erfolgt auf Antrag eine Verlängerung. Dieser Verlängerungsantrag kann bis zu 6 Monate vor Ablauf der Klassen gestellt werden.


Folgende Unterlagen sind bei Neubeantragung oder einem Antrag auf Erweiterung vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Fahrschulantrag
  • Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten einschließlich Leistungsbegutachtung und augenärztliches Zeugnis
  • Erste Hilfe-Nachweis über 9 UE, sofern diese noch nicht beim LKW-Führerscheinantrag abgegeben wurde
  • Bisheriger Führerschein; sollte dieser noch in Papierform und nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig.
  • einfaches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate (nach § 30 Abs. 5 Satz 1 des Bundeszentralregistergesetz)

Der Führerschein wird nach bestandener Führerscheinprüfung in der Regel durch den Fahrprüfer ausgehändigt. Der bisherige Führerschein ist im Austausch abzugeben.


Beim Verlängerungsantrag sind vorzulegen:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
  • Ein Lichtbild, dass den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Allgemeinmedizinisches Gutachten und augenärztliches Zeugnis (bei über 50-jährigen zusätzlich Leistungsbegutachtung)
  • Bisheriger Führerschein; sollte dieser nicht von der Führerscheinstelle, bei der Sie jetzt die Fahrerlaubnis beantragen, erteilt worden sein, ist zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuletzt erteilenden Führerscheinstelle vorzulegen. Für die Erteilung eines Führerscheins der D-Klasse ist der Besitz/Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen 3 bzw. B notwendig

Die Bearbeitungszeit beträgt 8 Wochen.


siehe auch

Führerschein

 
An wen muss ich mich wenden?
  • Kreisverwaltung
  • Stadtverwaltung mit Führerscheinstelle
 

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