Internationalen Führerschein beantragen
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellAnträge / Formulare
Antrag Internationaler Führerschein
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage bei sofortiger Zahlung der Gebühr benötigt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Für befristete Aufenthalte in bestimmten Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) brauchen Sie einen internationalen Führerschein, um Ihre vorhandene Fahrerlaubnis nachweisen. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig.
Wo ist der internationale Führerschein zwingend erforderlich und wo nicht?
Wer einen deutschen Führerschein hat , der benötigt keinen Internationalen Führerschein in den EU-Staaten sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz und der Türkei.
In allen anderen europäischen Ländern sowie außerhalb Europas ist der internationale Führerschein erforderlich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Bearbeitung erfolgt nur mit Termin in der Führerscheinstelle der Kreisverwaltung Cochem-Zell über Online-Termin.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls mit Meldebescheinigung
- gültiger Führerschein
- ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild (45 x 35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme)
Welche Gebühren fallen an?
- Gesamtkosten Internationaler Führerschein 21,40 €
(Bei gleichzeitiger Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf einen Kartenführerschein fallen zusätzlich Gebühren an)
Welche Fristen muss ich beachten?
<p>Es gibt keine Frist. Bitte beantragen Sie Ihren internationalen Führerschein rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt.</p>Anträge / Formulare
Antrag Internationaler Führerschein
Soweit für die Ausstellung des Internationalen Führerscheins zunächst ein EU-Kartenführerschein ausgestellt werden muss, werden hierfür (auch im Eilverfahren) mindestens 2 bis 3 Arbeitstage bei sofortiger Zahlung der Gebühr benötigt.