Beistandschaft
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
- die Feststellung der Vaterschaft oder
- die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.
Antragsberechtigt ist:
- der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
- bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
- die werdende Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.