Bauantrag Außenwerbung
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Anlagen der Außenwerbung (Werbeanlagen) sind alle ortsfesten Einrichtungen, die der Ankündigung oder Anpreisung oder als Hinweis auf Gewerbe oder Beruf dienen und vom öffentlichen Verkehrsraum aus sichtbar sind. Hierzu zählen insbesondere Schilder, sonstige Anschläge, Beschriftungen, Bemalungen, Lichtwerbungen, Schaukästen sowie für Anschläge oder Lichtwerbung bestimmte Säulen, Tafeln und Flächen.
Anträge / Formulare sind in 3-facher Ausfertigung einzureichen.
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage
Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO)