Bauliches Nachbarschaftsrecht
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Eine Baumaßnahme wirkt sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes aus. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben. So können diese in bestimmten Fällen Einsicht in die Bauakte nehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Der richtige Ansprechpartner ist die jeweils zuständige Ortsgemeinde oder Stadt. Über die Verbandsgemeindeverwaltung erhalten die Ortsgemeinden und Städte i.d.R. auch eine Zweitausfertigung der Baugenehmigung.