Ruhender Verkehr
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde KaiserseschZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Die Gemeinde-, Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr. Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Für weitere Informationen fragen Sie Ihre zuständige Verwaltung.
Den aktuellen Bußgeldkatalog finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Wählen Sie dort "A - Z" aus anschließend "Bußgeldkatalog"
An wen muss ich mich wenden?
- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung