Leichenpass
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde KaiserseschZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Leichen dürfen in Orte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nur mit einem Leichenpass befördert werden. Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt (deutsch, englisch, französisch und italienisch).
Voraussetzungen:
Der Leichenpass darf erst ausgestellt werden, wenn die für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Bestattungsunterlagen vorliegen.
An wen muss ich mich wenden?
Das Standesamt Ihrer- Gemeindeverwaltung
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung
Anträge / Formulare
- Todesbescheinigung mit Vermerk des Standesamts über Eintragung in das Sterbebuch; ansonsten Rückstellungsbescheinigung
- Vorlage der Sterbeurkunde
- Bei nicht natürlichem Tod muss die Freigabe der Staatsanwaltschaft vorliegen
- Bescheinigung über die vorschriftsmäßige Einsargung
- evtl. Einbalsamierungsbescheinigung