Geflügelfleisch und Eier: Vermarktung
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Zur Vereinfachung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte innerhalb der Gemeinschaft gibt es unter anderem Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch und Eier. Sie sollen den Markt transparenter machen und dazu beitragen, dass die Qualität der Produkte verbessert und der Absatz erleichtert wird. Ihre Anwendung liegt damit im Interesse der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher. Eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ist erforderlich.
Welche Gebühren fallen an?
<p>Es fallen keine Gebühren an.</p>Rechtsgrundlage
- Verordnung (EG) Nr. 1308/2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates hinsichtlich der Vermarktungsnormen für Eier
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)