Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Zuständige Mitarbeitende

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie 

  • gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
  • gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
  • eine Sammelstelle betreiben wollen,

benötigen Sie dafür eine Zulassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift
  • im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: zusätzlich den Ort der Sammelstelle

Welche Gebühren fallen an?

<p>Für die Erteilung einer solchen Zulassung&#xa0; fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.</p>

Welche Fristen muss ich beachten?

<p>Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.</p>

Rechtsbehelf

 Widerspruch