Viehhandel, Viehtransport (gewerblich), Sammelstellen: Zulassung
Zuständige Kommune
Landkreis Cochem-ZellZuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Inhalt
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie
- gewerbsmäßig mit Vieh handeln (Viehhandelsunternehmen) oder
- gewerbsmäßig oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren (Transportunternehmen) oder
- eine Sammelstelle betreiben wollen,
benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- Name und Anschrift
- im Falle des Betreibens einer Sammelstelle: zusätzlich den Ort der Sammelstelle
Welche Gebühren fallen an?
<p>Für die Erteilung einer solchen Zulassung  fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.</p>Welche Fristen muss ich beachten?
<p>Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.</p>Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Widerspruch