Ahnenforschung

Zuständige Kommune

Verbandsgemeinde Kaisersesch

Leistungsbeschreibung

Die Ahnenforschung / Genealogie beschäftigt sich mit den Verwandtschaftsverhältnissen. Dabei ist sie keine eigenständige Disziplin, sondern reiht sich in den Kanon der historischen Hilfswissenschaften ein.

Ahnenforscher können Angaben über ihre Vorfahren und Abkömmlinge in gerader Linie erhalten. Nach Ablauf der Fortführungspflichten der Personenstandsregister:

- Geburtenregister 110 Jahre
- Eheregister 80 Jahre
- Sterberegister 30 Jahre

hat jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt, das Recht, diese dann als öffentliches Archivgut betrachtete Personenstandsregister unter bestimmten Voraussetzungen einzusehen. Das berechtigte Interesse wird im Einzelfall geprüft.

Ahnenforschung ist nur mit vorheriger Terminabsprache möglich.

An wen muss ich mich wenden?

  • Gemeindeverwaltung
  • Verbandsgemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen erforderlich sind, sollte beim Standesamt erfragt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten variieren je nach benötigten Unterlagen und erforderlichem Aufwand.