Außenwerbung - Genehmigung
Zuständige Kommune
Verbandsgemeinde Zell (Mosel)Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
Leistungsbeschreibung
Leistungsbeschreibung
Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig.
An wen muss ich mich wenden?
Das Ordnungsamt der Kommune, in der die Außenwerbung angebracht werden soll:
- Stadtverwaltung
- Verbandsgemeinde- / Gemeindeverwaltung