Bauordnungsrecht

Leistungsbeschreibung

Bauordnungsrechtliche Verfahren

An wen muss ich mich wenden?

Wichtig: Vor telefonischer Kontaktierung ist ein schriftlicher Antrag auf Beratung bzw. ein schriftlicher Antrag auf Bauaktenauskunft zu stellen. Die entsprechenden Antragsformulare sind verlinkt angefügt