Artenschutz Bürgerportal für meldepflichtige artgeschützte Tiere

Zuständige Kommune

Landkreis Cochem-Zell

Leistungsbeschreibung

Artenschutz: Meldepflicht bei Haltung, Zucht und Vermarktung von geschützten Arten

Das Chamäleon hat Nachwuchs? Der Papagei zieht ein? Was tun? Was bislang mit viel Papier und Aufwand verbunden war, soll nun landesweit nach Angaben des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität deutlich erleichtert werden. MelBA-online, das „Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz“ ist seit Kurzem online. Mit der Fachanwendung MelBA-online schaffen die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg ein gemeinsames Portal für die Meldung und Verwaltung gesetzlich geschützter Arten. „Somit leisten die Länder einen weiteren Beitrag zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Vereinfachung behördlicher Vorgänge“, heißt es in einer Mitteilung des Ministeriums.

m Bürgerportal können die Anwendenden demnach selbstständig, ohne Softwareinstallation, die von ihnen gehaltenen Tiere der für sie zuständigen Behörde wie der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße melden. Der eigene gemeldete Bestand ist dabei jederzeit abrufbar, und es ist möglich, Veränderungen direkt und unkompliziert zu vermerken. Somit vereinfache es MelBA-online den Haltenden geschützter Arten, nicht nur ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen, sondern liefere kostenlos ein Tool zur Verwaltung des eigenen Bestandes, so das Ministerium.

Im Behördenportal greift die Verwaltung ohne Zeitversatz auf den gleichen Datensatz zu. „Somit verfügen die Bürger und ihre Behörde immer über den gleichen Kenntnisstand zu den erforderlichen Informationen“, heißt es weiter. MelBA-online erleichtere die Bearbeitung erforderlicher Bescheinigungen und vereinfache die Kommunikation zwischen Bürgern und ihrer Behörde. Für die Verwaltung ergebe sich ein vereinfachter Überblick über geschützte Arten in ihrem Zuständigkeitsbereich an einem zentralen Ort. Dies erleichtere es ihr, ihren Verpflichtungen nachzukommen, die sich aus verschiedenen internationalen Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt, wie dem Washingtoner Artenschutzabkommen, ergeben. Damit entlaste MelBA-online Bürger, unterstütze die Arbeit der Behörden und stärke den internationalen Artenschutz, so das Ministerium.

Der Zugang zu MelBA-online für Bürger, die artgeschützte Tiere halten, züchten oder vermarkten, ist unter folgendem Link möglich: https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de/

Des Weiteren sind für die betreffenden Bürgerinnen und Bürger zwei Informationsveranstaltungen geplant. Diese finden online statt am: 21. Februar von 18 bis 20 Uhr und am 9. April 2024 von 18 bis 20 Uhr. Eine Anmeldung ist erforderlich, online unter https://um.baden-wuerttemberg.de/melba